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                            ! Wir kommen zu Ihnen und bringen noch Geld mit !



Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...

    bei Finanzamt und Familienkasse;
    bei Finanzgerichten;
    beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit; und zwar
    allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen
    nach § 4 Nr. 11 StBerG;
    bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte aus nichtselbständiger
    Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erzielen, auch wenn sie
    daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
    oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen,
    beraten wir, sofern die Einnahmen daraus insgesamt 9.000 €, bei zusammen-
    veranlagten Ehegatten 18.000 € nicht übersteigen; auch bei Einnahmen
    gem. § 3 Nr. 12 und/oder § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiter), sofern diese in vollem
    Umfang steuerfrei sind.
   
    

   Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung,  überprüfen  
   eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel,
   ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.

   ... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag!