Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
bei Finanzamt und Familienkasse; bei Finanzgerichten; beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit; und zwar allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG; bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erzielen, auch wenn sie daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die Einnahmen daraus insgesamt 9.000 €, bei zusammen- veranlagten Ehegatten 18.000 € nicht übersteigen; auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 und/oder § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.
Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel, ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.
... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag!